Garantie - Pianozentrum Hoppe

Garantiegeber:

Pianozentrum Hoppe, Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel, info@pianozentrum-hoppe.de, Tel. 0431-5508777

Inhalt und Umfang der Garantie
Diese Garantie bezieht sich auf die Funktionstüchtigkeit des Kaufgegenstandes.
Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder mangelhafter Pflege sind nicht eingeschlossen. Die Garantie schließt den kostenlosen Ersatz von Material und Arbeitszeit ein, für darüber hinausgehende Kosten kommt der Verkäufer nicht auf. Stimmungen und Serviceleistungen zählen nicht zu den Garantieleistungen.

Dauer der Garantie
Die Garantie wird für einen Zeitraum von 1-10 Jahren je nach Modell ab Übergabe für die mangelfreie Funktionstüchtigkeit des Kaufgegenstandes gewährt.

Räumlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes
Die Garantie ist räumlich auf Deutschland und das sonstige europäische Festland beschränkt.

Bedingungen unter denen die Garantie gewährt wird
Diese Garantie wird dem Käufer vom Verkäufer gewährt, soweit folgende Bedingungen vom Käufer eingehalten werden:

Raumklima - nur bei akustischen Instrumenten, keine Stagepianos/Digitalpianos
Ihr Instrument reagiert empfindlich auf Klimaschwankungen, Temperaturunterschiede, zu große Trockenheit oder Feuchtigkeit. Die relative Luftfeuchtigkeit im Aufstellungsraum muss zwischen 40% und 60% liegen. Wir beraten Sie gern über Luftbe- und Entfeuchtungsmöglichkeiten.

Der beste Platz - nur bei akustischen Instrumenten, keine Stagepianos/Digitalpianos
Keinesfalls darf Ihr Instrument der direkten Wärmestrahlung einer Heizung ausgesetzt sein. Auch darf die Sonne nicht direkt auf das Instrument einstrahlen und es dürfen sich weder eine Außentür noch ein Fenster zum Instrument hin öffnen.

Pflege
Für die Reinigung genügt ein leicht feuchtes Fensterleder oder Mikrofasertuch bzw. ein antistatischer Staubwedel.

Service - nur bei akustischen Instrumenten, keine Stagepianos/Digitalpianos
Der Service muss bei akustischen Instrumenten durch ausgebildete Klavierbauer innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung und anschließend mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, idealerweise 1x im Frühjahr und 1x im Herbst jedes Jahres. Professionell genutzte oder klimatisch ungünstig stehende Instrumente können ein Vielfaches an Servicedurchgängen benötigen.

Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind beim Garantiegeber unter Angabe von Gründen, Beschreibung des Kaufgegenstandes und des Mangels sowie Angabe des Kaufdatums und Rechnungsnummer schriftlich geltend zu machen, wobei per E-Mail ausreichend ist.

Keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte des Käufers
Unter der Voraussetzung der Einhaltung vorgenannten Bedingungen wird die Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, welche dem Käufer zustehen, wie z.B. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, gewährt. Die Einräumung der Garantie führt auf keinen Fall zur Einschränkung der gesetzlichen Rechte des Käufers.